Rund um den Hund

Wenn Ihr Hund oder Ihre Hunde Sie in den Urlaub begleiten sollen, beachten Sie bitte, dass diese vor allem wegen des Impfstatus nicht jünger als drei Monate sein dürfen, mittels eines Mikrochips und durch einen Europäischen Heimtierausweis (Ausstellung bis zum 29.12.2014 gem. EU-Entscheidung Nr. 2003/803 – Ausstellung nach dem 28.12.2014 gem. EU-Verordnung Nr. 577/2013) identifizierbar sein müssen. Vor dem 3.7.2011 tätowierte Tiere dürfen auch weiterhin einreisen. Die 3 Jahre gültige Tollwutimpfung wird auch in Frankreich, soweit der Impfstoff explizit angegeben ist, anerkannt. Ansonsten gelten die für Deutschland gesetzlich vorgeschriebenen Impfregelungen.

Sowohl die Mitnahme als auch die reine Durchreise von Kampfhunden der 1. Kategorie ist verboten und wird als Straftat bewertet. Gleiches gilt für Hunde der 2. Kategorie (hierzu zählen auch Rottweiler), bei deren Einreise zahlreiche Bedingungen erforderlich sind, die einen kurzen Aufenthalt in Frankreich quasi unmöglich machen, da Hund und Halter die verschiedenen Eignungsnachweise, Verhaltensbegutachtungen und Besitzgenehmigungen (diese sind mit einem Wohnsitz in Frankreich verbunden) in Frankreich erwerben müssen. Hunde der Rassen (und nicht des Typs) Dobermann, Deutsche Dogge und Staffordshire Bull Terrier gehören nicht zu der 1. oder 2. Kategorie und ihre Mitnahme ist erlaubt.

Das Tragen eines Maulkorbes und die Leinenführung durch eine volljährige Person werden aber empfohlen. Für alle anderen Rassen wird unter Umständen die Vorlage des Heimtier-Ausweises verlangt.

In öffentlichen Verkehrsmitteln müssen Hunde angeleint sein und man sollte einen Maulkorb für Hunde dabeihaben. Je nach Größe des Tieres muss ein Ticket zum halben Preis gelöst werden. Bei unserer letzten Reise mussten wir allerdings feststellen, dass die Mitnahme im Bus z. B. in Caen, möglicherweise aber auch in anderen Städten, für große und kleine Hunde nicht mehr gestattet ist.

Alle Hunde, die länger als drei Monate in Frankreich bleiben, müssen identifiziert und in ein innerstaatliches Register (I-CAD) eingetragen werden.

Erfreulicherweise gestatten zunehmend immer mehr Schlösser den Besuch von Hunden in ihren Gärten oder Parks. Selbstverständlich sollten die Vierbeiner immer an der Leine, in den Innenräumen an der kurzen Leine, geführt werden. Manche Schlösser gestatten die Mitnahme nur, wenn es sich um kleine Hunde handelt, die in einer Tasche oder einem Korb getragen werden können.

Grundsätzlich dürfen Hunde in Frankreich überall dort frei laufen, wo es nicht explizit verboten ist, solange der Hund abrufbar ist und in der Nähe bleibt. Sollte er eine Distanz von 100 Metern überschreiten, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit und er darf von öffentlicher Stelle eingesammelt und in eine Auffangstation gebracht werden. Ähnliches gilt für Herumstreunen. Während der Brut- und Setzzeit vom 15. April bis 30. Juni muss der Hund in Feld, Wald und Flur an der Leine bleiben und zudem dürfen wir gemeinsam noch nicht einmal den Weg verlassen. Bei Nichteinhaltung droht in allen Fällen eine nicht unerhebliche Geldstrafe. In Natur- und Vogelschutzgebieten herrscht ohnehin Leinenpflicht.

An den Stränden und im Landesinneren haben wir mit unseren Hunden unterschiedliche Erfahrungen gemacht, da es keine allgemeine und verbindliche Regelung gibt und jede Stadt/Gemeinde individuell entscheidet. Während der Hauptsaison sind Hunde an den Stränden im Allgemeinen verboten oder dürfen nur am Morgen bis 9 Uhr und abends ab 19 Uhr ans Wasser, außerhalb der Hauptsaison sind unsere vierbeinigen Freunde jedoch an vielen Stränden gestattet. Da es in jedem Ort andere Vorschriften gibt, sollten Sie nach entsprechenden Schildern in Strandnähe Ausschau halten. Am Strand muss der Hund an der Leine gehalten werden, doch auch das wird vielfach missachtet. Erkundigen Sie sich bitte vor Ort, ob es in der Gemeinde einen Hundestrand gibt, oder informieren Sie sich zum Beispiel hier. Noch empfehlenswerter ist die Webseite ChienNormandie von Barbara Homolka, die neben aktuellen Informationen zu den Hundestränden, viele weiterführende Unternehmungen mit dem Hund aufzeigt.

Wenn man sich nicht sicher ist, ob die Mitnahme von Hunden gestattet ist, kann man sich in den örtlichen Office de Tourisme oder am Eingang einer Sehenswürdigkeit erkundigen.

Unsere Hunde haben in Frankreich immer ausreichend Auslauf gehabt, aber immer dann, wenn sich andere Menschen oder Tiere durch die beiden hätten belästigt fühlen können, haben wir sie angeleint. Für die Hinterlassenschaften der Hunde gibt es zahlreiche »Beutel-Spender« und ansonsten hat man so ein Beutelchen eigentlich immer in der Hosen- oder Jackentasche dabei – aber das wissen Sie als erfahrene Hundebesitzerin oder Hundebesitzer schließlich selbst!

Insgesamt haben wir festgestellt, dass die Franzosen Hunden in der Regel aufgeschlossen begegnen und auch die Mitnahme unserer vierbeinigen, wohlerzogenen Begleiterinnen in ein Restaurant bis auf wenige Ausnahmen nicht verwehrt wurde.